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Heizkostenzuschuss fix

100 Euro für sozial Bedürftige
Es geht auf eine Initiative von Bürgermeister Robert Freitag zurück, dass erstmals für die Heizperiode 2004/2005 ein Heizkostenzuschuss von Seite der Gemeinde gewährt wurde.
Das ist österreichweit keine Selbstverständlichkeit. Viel größere Gemeinden oder sogar Landeshauptstädte gewähren keinen bzw. einen viel geringeren Heizkostenzuschuss als Hohenau.

Weil es sich beim betroffenen Personenkreis aber um die wirklich sozial bedürftigen innerhalb der Bevölkerung handelt, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, auch für die Heizperiode 2009/2010 einen Gemeinde-Heizkostenzuschuss in Höhe von € 100,-- zu gewähren.

Unkomplizierte Abwicklung
Jeder Hohenauerin und jedem Hohenauer, der(m) der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich in Höhe von 130 Euro für die Heizperiode 2009/2010 zusteht, bekommt auf unkomplizierte Weise, weitere 100 Euro Unterstützung von der Gemeinde ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Weitere Informationen und Antragsstellung
Der Heizkostenzuschuss ist bis spätestens 30. April 2010 am Gemeindeamt zu beantragen. Für Fragen und die Antragstellung steht Ihnen Frau Claudia Kreuzwegerer, Tel. 2307-14, in der Gemeindekanzlei zur Verfügung.


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