Freitag, 29. August 2008
NATIONALRATSWAHL 2008
Der Nationalrat hat seine vorzeitige Auflösung beschlossen, weshalb mit Bundesgesetzblatt II Nr. 249/2008 die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat und die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages wie folgt verordnet wurde:
§ 1: Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben. § 2: Als Wahltag wird der 28. September 2008 festgesetzt. § 3: Als Stichtag wird der 29. Juli 2008 bestimmt.
Bei der Nationalratswahl 2008 kommen erstmals die neuen Bestimmungen der Wahlrechtsreform aus dem Jahre 2007 zur Anwendung. Neu ist die Senkung des Wahlalters, die Einführung der Briefwahl im In- und Ausland sowie die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre.
Wählen mit 16 Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und in einer Wählerevidenz eingetragen sind.
Wahlkarte Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Sie können damit in einem dafür eingerichteten Wahllokal wählen, beim Besuch durch eine besondere Wahlbehörde oder mittels Briefwahl. Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Eine Wahlkarte können Sie ab sofort mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Fax, per E-Mail oder auch online) beantragen. Schriftlich muss die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragt werden, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Briefwahl Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.
Die Wahlkarte muss im Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr dort einlangen. Durch Unterschrift ist auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals abgegeben werden.
UNSER WAHLTIPP: Sollten Sie bettlägerig oder am Tag der Wahl auswärts sein, beantragen Sie eine Wahlkarte. Sie brauchen dann kein Wahlkartenlokal aufsuchen oder sich von keiner besonderen Wahlbehörde in Ihrer Wohnung besuchen lassen, sondern werfen die Wahlkarte einfach in den Briefkasten. Natürlich kann das auch jemand für Sie erledigen. |